Zeit der Erinnerungen
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Blogeinträge (Tag-sortiert)

Tag: Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson (z.B. pflegende Angehörige, Lebenspartner, Bekannte) wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen verhindert, die häusliche Pflege durchzuführen, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf eine Ersatzpflege von bis zu vier Wochen (28 Kalendertage) je Kalenderjahr. Für die Ersatzpflege kann die Pflegekasse im Einzelfall Aufwendungen bis zu 1.432,00 Euro je Kalenderjahr übernehmen..

Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme von der Pflegekasse ist, dass die Pflegestufe I, II oder III vorliegt und die Pflegeperson vorher mindestens zwölf Monate lang die Pflege erbracht hat.

Die Verhinderungspflege ist bei der Pflegekasse zu beantragen!

Erbringt ein zugelassener Pflegedienst (erwerbstätige Pflegekräfte, Familienentlastende Dienste) oder entfernte Verwandte und Nachbarn die Ersatzpflege, werden die nachgewiesenen Aufwendungen von der Pflegekasse bis zu 1.432,00 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Bei entfernten Verwandten und Nachbarn sind die Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten und Verdienstausfall) durch Quittung nachzuweisen.

Wird die Ersatzpflege durch Pflegepersonen durchgeführt, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit dem Pflegebedürftigen in einer häuslicher Gemeinschaft leben, sind die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich auf die Höhe des in der jeweiligen Pflegestufe festgelegten Pflegegeldbetrages beschränkt (je Tag 1/28 des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe: Pflegestufe I = 205 Euro, Pflegestufe II = 410 Euro, Pflegestufe III = 665 Euro). Daneben können weitere nachgewiesene Kosten (z.B. Fahrtkosten und Verdienstausfall) ersetzt werden. Insgesamt jedoch höchstens 1.432,00 Euro

Die Verhinderungspflege kann auch außerhalb des Haushaltes beansprucht werden (z.B. in einer Kurzzeitpflege). In diesen Fällen ist die Leistung ebenfalls auf maximal 1432,00 Euro und 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld nicht gezahlt.

"Stundenweise" Inanspruchnahme der Verhinderungspflege
(Betreuungsgruppe, ehrenamtlicher häuslicher Entlastungsdienst, Familienentlastender Dienst)

Die Verhinderungspflege kann auch stunden- und tageweise als Entlastungsangebot in Anspruch genommen werden.

Wird die Verhinderungspflege nur für einige Stunden am Tag (unter 8 Stunden) in Anspruch genommen, erfolgt ausschließlich die Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.432,00 Euro. Eine Anrechnung auf die Höchstdauer (28 Kalendertage) wird durch die Pflegekasse nicht vorgenommen, auch das Pflegegeld wird nicht gekürzt.
Bei Inanspruchnahme der Verhinderungspflege über 8 Stunden am Tag erfolgt eine Anrechnung auf den Höchstbetrag (1.432,00 Euro) und auf die Höchstdauer (28 Kalendertage), auch das Pflegegeld wird gekürzt.

Die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, z.B. die Betreuung in einer Betreuungsgruppe oder die Entlastung zu Hause durch einen ehrenamtlichen Helferkreis, ist bei der Pflegekasse zu beantragen!

ZeitDerErinnerungen 06.08.2007, 15.24 | (0/0) Kommentare | PL

Der Alltag hat uns wieder...

Emma und ich sind schon wieder voll im Einsatz.

Zuversichtlich stimmt mich, das unter anderem auch die Urlaubsbetreuungkosten eines Patienten (anderes Bundesland) und jetzt auch die Betreuungskosten einer demenzkranken Frau hier am Ort von den Krankenkassen über die "Verhinderungspflege" übernommen worden sind.
Bei einigen Erstgesprächen mit Angehörigen stellt sich immer wieder heraus, dass die "Verhinderungspflege" nicht genutzt wird. Eigentlich schade, da hierfür von den Krankenkassen Gelder bereitgestellt werden, bzw. gesetzlich geregelt sind.


ZeitDerErinnerungen 06.08.2007, 15.05 | (0/0) Kommentare | PL

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Julia
Hallo Gitte!
Hoffe es geht dir Gut und leider habe ich vergessen was ich dir schicken soll... :(
Ich habe aber auch gute nachrichten für Frau Mutter! Ich werde einen anerkannten Lehrgang machen zur Schwesternhelferin mal schauen was dass bringt :D :ok:
Ich hoffe du machst deine Arbeit weiter so gut wie du sie immer erledigst und erledigt hast!
Weiterhin viel Erfolg und Glück
Dein julchen
19.3.2009-9:25
Eva und Michi
Hallo Wirbelwind :) Wir vermissen Dich und deine Emma und deine Liebe für die Arbeit.Immer wieder schön zu lesen, wie du jetzt deine Vorstellungen umsetzen kannst...leicht neidisch :D .
Lieben Gruß Eva und Michi
17.5.2008-12:39
Ekke
Endlich Feierabend!
Und ein wenig Entspannung beim Lesen fremder Blogs . . . :D
31.7.2007-17:54
Stärnli
Danke Dir vielmals für die guten Wünsche :)
18.3.2007-11:41
*Stärnli
Hab mich riesig gefreut das Du in die Schweiz gekommen bist :)
13.2.2007-14:10
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Wie oft führen zum Reichtum nur die dreckigen Wege!

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