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Ausgewählter Beitrag
Pflegereform... mehr Leistungen für Demenzkranke
Diese Regelung ist Teil der Pflegereform, die am Freitag (14. März) vom Bundestag beschlossen wurde. Angehörige müssen sich für den Zuschuss an ihre Pflegekasse wenden, erklärte Susanna Saxl von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft in Berlin. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) müsse dann den allgemeinen Betreuungsbedarf feststellen. Die Reform soll vom 1. Juli an gelten. Genaue Ausführungsbestimmungen liegen noch nicht vor.
Bislang erhalten Demenzkranken nur dann Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn sie vom MDK mindestens in Pflegestufe eins eingeteilt wurden. Zum Pflegegeld in Höhe von 205 oder 384 Euro kann ein zusätzlicher Betreuungsbetrag gewährt werden. Er liegt bisher bei maximal 460 Euro pro Jahr und kommt für «zu Hause lebende Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf» infrage, so die Alzheimer Gesellschaft. Dieser Betrag ist zweckgebunden und soll zur Entlastung der Angehörigen eingesetzt werden. Von ihm lassen sich etwa Angebote der Tagespflege bezahlen.
Künftig haben Demenzkranke auch dann Anspruch auf Zahlungen, wenn der körperliche Pflegebedarf nicht für die Pflegestufe eins ausreicht, aber trotzdem Betreuungsbedarf besteht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein Demenzkranker zwar noch selbst anziehen kann, er aber schon so vergesslich ist, dass er nicht mehr alleine leben kann. Bislang gingen solche Menschen leer aus. Sie erhalten künftig bis zu 200 Euro im Monat.
Das Geld soll ebenfalls zweckgebunden sein und für zusätzliche Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Das heißt: Nimmt ein Demenzkranker Angebote wie Betreuungsgruppen oder ehrenamtliche Helfer in Anspruch, werden diese voraussichtlich direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Alternativ bekommt der Angehörige eine Rechnung ausgestellt, die er dann bei der Kasse einreichen kann, erklärte Saxl. «Man bekommt den Betrag also nicht auf die Hand.»
Demenzkranke, die bereits den zusätzlichen Betreuungsbetrag von 460 Euro im Jahr bekommen, sollen automatisch Anspruch auf die höheren Leistungen haben, sagte Saxl. Die genauen Ausführungsbestimmungen müssten aber noch abgewartet werden.
ZeitDerErinnerungen 19.05.2008, 15.38 TB | PL | einsortiert in: Demenzbetreuung | Tags: Demenzbetreuung
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Kommentare zu diesem Beitrag
Zum Glück hat mein Vater vor seiner Erkrankung einen guten Job gehabt und uns eim Haus vererbt. So bin ich nicht auf das Geld angewießen, aber es ist das mindeste das wir uns um ihn kümmern.
Gruß Olaf
vom 15.12.2008, 23.24


Captcha Abfrage
| Julia |
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Hallo Gitte!
Hoffe es geht dir Gut und leider habe ich vergessen was ich dir schicken soll...
Ich habe aber auch gute nachrichten für Frau Mutter! Ich werde einen anerkannten Lehrgang machen zur Schwesternhelferin mal schauen was dass bringt
Ich hoffe du machst deine Arbeit weiter so gut wie du sie immer erledigst und erledigt hast! Weiterhin viel Erfolg und Glück Dein julchen |
| 19.3.2009-9:25 |
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| Eva und Michi |
Hallo Wirbelwind Wir vermissen Dich und deine Emma und deine Liebe für die Arbeit.Immer wieder schön zu lesen, wie du jetzt deine Vorstellungen umsetzen kannst...leicht neidisch .
Lieben Gruß Eva und Michi |
| 17.5.2008-12:39 |
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| Ekke |
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Endlich Feierabend!
Und ein wenig Entspannung beim Lesen fremder Blogs . . . |
| 31.7.2007-17:54 |
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| Stärnli |
Danke Dir vielmals für die guten Wünsche |
| 18.3.2007-11:41 |
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| *Stärnli |
Hab mich riesig gefreut das Du in die Schweiz gekommen bist |
| 13.2.2007-14:10 |
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Wir vermissen Dich und deine Emma und deine Liebe für die Arbeit.Immer wieder schön zu lesen, wie du jetzt deine Vorstellungen umsetzen kannst...leicht neidisch