Zeit der Erinnerungen
2010
<<< September >>>
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  0102030405
06070809101112
13141516171819
20212223242526
27282930   

::meine Seite::

marg4.jpg

erinnerungen.jpg

:
Hallo,schade das du anscheind wieder "abgetau
...mehr

Olaf:
Zum Glück hat mein Vater vor seiner Erkrankun
...mehr

Olaf:
Mein Vater leidet auch unter Demenz. Erst hat
...mehr

birgit brabetz:
oh ich hoffe der blog geht weiterich mache ge
...mehr

Anke:
Hallo,liebe Brigitte,nun habe ich dich auch w
...mehr

Einträge ges.: 102
ø pro Tag: 0,1
Kommentare: 102
ø pro Eintrag: 1
Online seit dem: 19.09.2006
in Tagen: 1447

Blogeinträge (themensortiert)

Thema: Demenzbetreuung

Pflegereform... mehr Leistungen für Demenzkranke

Demenzkranke bekommen künftig früher finanzielle Unterstützung. Sie erhalten auch dann Leistungen, wenn zwar ein Betreuungsbedarf besteht, ihnen aber noch keine Pflegestufe zugesprochen wird.

Diese Regelung ist Teil der Pflegereform, die am Freitag (14. März) vom Bundestag beschlossen wurde. Angehörige müssen sich für den Zuschuss an ihre Pflegekasse wenden, erklärte Susanna Saxl von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft in Berlin. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) müsse dann den allgemeinen Betreuungsbedarf feststellen. Die Reform soll vom 1. Juli an gelten. Genaue Ausführungsbestimmungen liegen noch nicht vor.

Bislang erhalten Demenzkranken nur dann Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn sie vom MDK mindestens in Pflegestufe eins eingeteilt wurden. Zum Pflegegeld in Höhe von 205 oder 384 Euro kann ein zusätzlicher Betreuungsbetrag gewährt werden. Er liegt bisher bei maximal 460 Euro pro Jahr und kommt für «zu Hause lebende Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf» infrage, so die Alzheimer Gesellschaft. Dieser Betrag ist zweckgebunden und soll zur Entlastung der Angehörigen eingesetzt werden. Von ihm lassen sich etwa Angebote der Tagespflege bezahlen.

Künftig haben Demenzkranke auch dann Anspruch auf Zahlungen, wenn der körperliche Pflegebedarf nicht für die Pflegestufe eins ausreicht, aber trotzdem Betreuungsbedarf besteht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein Demenzkranker zwar noch selbst anziehen kann, er aber schon so vergesslich ist, dass er nicht mehr alleine leben kann. Bislang gingen solche Menschen leer aus. Sie erhalten künftig bis zu 200 Euro im Monat.

Das Geld soll ebenfalls zweckgebunden sein und für zusätzliche Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Das heißt: Nimmt ein Demenzkranker Angebote wie Betreuungsgruppen oder ehrenamtliche Helfer in Anspruch, werden diese voraussichtlich direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Alternativ bekommt der Angehörige eine Rechnung ausgestellt, die er dann bei der Kasse einreichen kann, erklärte Saxl. «Man bekommt den Betrag also nicht auf die Hand.»

Demenzkranke, die bereits den zusätzlichen Betreuungsbetrag von 460 Euro im Jahr bekommen, sollen automatisch Anspruch auf die höheren Leistungen haben, sagte Saxl. Die genauen Ausführungsbestimmungen müssten aber noch abgewartet werden.

© sueddeutsche.de - erschienen am 14.03.2008

ZeitDerErinnerungen 19.05.2008, 15.38 | (1/0) Kommentare (RSS) | PL

Es geht rund...

bei mir.

Seit der Pflegereform tut sich einiges in der Demenzbetreuung. Positiv für meine Arbeit und endlich Unterstützung für die Angehörigen.
Ich hoffe, dass Angehörige diese Zusatzleistungen der Pflegekassen ab 1. Juli 08 nutzen, um an ihre Entlastung in der Pflege und Betreuung ihrer demenzkranken Angehörigen zu kommen.

Mitte Juni hab ich einen Termin bei einer Pflegekasse und erhoffe mir endlich Neuigkeiten für die Inanspruchnahme der Leistungen in der Demenzbetreuung.
Momentan sind die Pflegekassen anscheinend mit der neuen Pflegereform und ihrem Handling überfordert, wissen noch nicht, wie sie damit umgehen sollen.

ZeitDerErinnerungen 19.05.2008, 15.34 | (2/0) Kommentare (RSS) | PL

Ausblicke...

2008
... viele neue Ideen für meine Arbeit
... Gründung einer Selbsthilfegruppe für betroffene Angehörige
... zusätzliche Ausbildung für mich und meine Hunde in der tiergestützten Therapie
... und vielleicht doch noch den Mut und die Kraft zu haben, mich mit Pflegekassen bezüglich Kostenübernahmen für Demenzbetreuung auseinanderzusetzen.

ZeitDerErinnerungen 09.01.2008, 21.46 | (2/0) Kommentare (RSS) | PL

Rückblicke...

 2007

... ein Jahr Selbständigkeit in meiner Demenzbetreuung
... Träume die wahr wurden
... Visionen, die keine mehr sind
... das Bewußtsein, meinen beruflichen Weg weiterzugehen
... die endgültige Gewissheit, nicht mehr in einem Altenheim arbeiten zu wollen
... nichtmedikamentöse Therapieformen, die sich im Laufe des Jahres etablierten
... erste Vorträge über meine Arbeit "ambulante Demenzbetreuung"
... Zuwachs für meine tiergestützte Therapie

ZeitDerErinnerungen 09.01.2008, 21.41 | (1/0) Kommentare (RSS) | PL

Pflegereform

Es hört sich gut an, auch hinsichtlich meiner ambulanten gerontopsychiatrischen Betreuung.

Pflegereform

ZeitDerErinnerungen 08.08.2007, 22.35 | (0/0) Kommentare | PL

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson (z.B. pflegende Angehörige, Lebenspartner, Bekannte) wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen verhindert, die häusliche Pflege durchzuführen, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf eine Ersatzpflege von bis zu vier Wochen (28 Kalendertage) je Kalenderjahr. Für die Ersatzpflege kann die Pflegekasse im Einzelfall Aufwendungen bis zu 1.432,00 Euro je Kalenderjahr übernehmen..

Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme von der Pflegekasse ist, dass die Pflegestufe I, II oder III vorliegt und die Pflegeperson vorher mindestens zwölf Monate lang die Pflege erbracht hat.

Die Verhinderungspflege ist bei der Pflegekasse zu beantragen!

Erbringt ein zugelassener Pflegedienst (erwerbstätige Pflegekräfte, Familienentlastende Dienste) oder entfernte Verwandte und Nachbarn die Ersatzpflege, werden die nachgewiesenen Aufwendungen von der Pflegekasse bis zu 1.432,00 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Bei entfernten Verwandten und Nachbarn sind die Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten und Verdienstausfall) durch Quittung nachzuweisen.

Wird die Ersatzpflege durch Pflegepersonen durchgeführt, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit dem Pflegebedürftigen in einer häuslicher Gemeinschaft leben, sind die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich auf die Höhe des in der jeweiligen Pflegestufe festgelegten Pflegegeldbetrages beschränkt (je Tag 1/28 des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe: Pflegestufe I = 205 Euro, Pflegestufe II = 410 Euro, Pflegestufe III = 665 Euro). Daneben können weitere nachgewiesene Kosten (z.B. Fahrtkosten und Verdienstausfall) ersetzt werden. Insgesamt jedoch höchstens 1.432,00 Euro

Die Verhinderungspflege kann auch außerhalb des Haushaltes beansprucht werden (z.B. in einer Kurzzeitpflege). In diesen Fällen ist die Leistung ebenfalls auf maximal 1432,00 Euro und 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld nicht gezahlt.

"Stundenweise" Inanspruchnahme der Verhinderungspflege
(Betreuungsgruppe, ehrenamtlicher häuslicher Entlastungsdienst, Familienentlastender Dienst)

Die Verhinderungspflege kann auch stunden- und tageweise als Entlastungsangebot in Anspruch genommen werden.

Wird die Verhinderungspflege nur für einige Stunden am Tag (unter 8 Stunden) in Anspruch genommen, erfolgt ausschließlich die Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.432,00 Euro. Eine Anrechnung auf die Höchstdauer (28 Kalendertage) wird durch die Pflegekasse nicht vorgenommen, auch das Pflegegeld wird nicht gekürzt.
Bei Inanspruchnahme der Verhinderungspflege über 8 Stunden am Tag erfolgt eine Anrechnung auf den Höchstbetrag (1.432,00 Euro) und auf die Höchstdauer (28 Kalendertage), auch das Pflegegeld wird gekürzt.

Die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege, z.B. die Betreuung in einer Betreuungsgruppe oder die Entlastung zu Hause durch einen ehrenamtlichen Helferkreis, ist bei der Pflegekasse zu beantragen!

ZeitDerErinnerungen 06.08.2007, 15.24 | (0/0) Kommentare | PL

Der Alltag hat uns wieder...

Emma und ich sind schon wieder voll im Einsatz.

Zuversichtlich stimmt mich, das unter anderem auch die Urlaubsbetreuungkosten eines Patienten (anderes Bundesland) und jetzt auch die Betreuungskosten einer demenzkranken Frau hier am Ort von den Krankenkassen über die "Verhinderungspflege" übernommen worden sind.
Bei einigen Erstgesprächen mit Angehörigen stellt sich immer wieder heraus, dass die "Verhinderungspflege" nicht genutzt wird. Eigentlich schade, da hierfür von den Krankenkassen Gelder bereitgestellt werden, bzw. gesetzlich geregelt sind.


ZeitDerErinnerungen 06.08.2007, 15.05 | (0/0) Kommentare | PL

Hundeleckerli...

... als Türöffner bei neuen Patienten mit Hund.

Als ich diese Woche zu einem Erstbesuch zu einer demenzkranken Patientin fuhr, wurde ich fast überschlagend von derren Hund begrüßt. Zuerst war ich froh darüber, dass mich der Hund gleich so mag, dass natürlich seinem Frauchen auch gefiel und sofort zu Vertrauen verhalf.....
aber dann bemerkte ich dich Leckerlis von meiner Emma in der Hosentasche.
Die blieben drinnen, der Hund überaus lieb und vertrauensvoll neben mir und die alte Dame freute sich, dass wir uns so gut verstanden.
Heimlich beim rausgehen aus dem Haus (natürlich verfolgte mich der Hund auf Schritt und Tritt) wurden dann die Leckerlis aus der Hosentasche "befreit"....

ZeitDerErinnerungen 14.06.2007, 18.06 | (1/0) Kommentare (RSS) | PL

Captcha Abfrage



Julia
Hallo Gitte!
Hoffe es geht dir Gut und leider habe ich vergessen was ich dir schicken soll... :(
Ich habe aber auch gute nachrichten für Frau Mutter! Ich werde einen anerkannten Lehrgang machen zur Schwesternhelferin mal schauen was dass bringt :D :ok:
Ich hoffe du machst deine Arbeit weiter so gut wie du sie immer erledigst und erledigt hast!
Weiterhin viel Erfolg und Glück
Dein julchen
19.3.2009-9:25
Eva und Michi
Hallo Wirbelwind :) Wir vermissen Dich und deine Emma und deine Liebe für die Arbeit.Immer wieder schön zu lesen, wie du jetzt deine Vorstellungen umsetzen kannst...leicht neidisch :D .
Lieben Gruß Eva und Michi
17.5.2008-12:39
Ekke
Endlich Feierabend!
Und ein wenig Entspannung beim Lesen fremder Blogs . . . :D
31.7.2007-17:54
Stärnli
Danke Dir vielmals für die guten Wünsche :)
18.3.2007-11:41
*Stärnli
Hab mich riesig gefreut das Du in die Schweiz gekommen bist :)
13.2.2007-14:10
Suchmaschine
Es wird in allen
Einträgen gesucht.
Zufallsspruch:
Charme ist eine Art „Ja“ zu sagen, ohne nach etwas gefragt zu sein.

powered by BlueLionWebdesign